GUTACHTEN

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Ein Fachärztliches Gutachten ist immer dann notwendig, wenn es nach besonders schweren Verletzungen zu bleibenden körperlichen Schäden kommt.
Das Gutachten der Verletzung muss dann durch einen Facharzt durchgeführt werden. Das fachärztliche Gutachten ist also die Beurteilung eines Sachverhalts an der Grenze zwischen Medizin und Recht durch einen Experten.
Im schlimmsten Fall können schwere körperliche Schäden zu Berufsunfähigkeit oder starken Einschränkungen im alltäglichen Leben führen. 
Um einen Anspruch auf Ersatzleistungen, Berentung oder Ausgleichzahlungen zu erheben, muss der Unfallversicherung ein solches Gutachten vorgelegt werden. Es dient dazu, die Schwere der Unfallfolgen festzustellen. Ein fachärztliches Gutachten kann jedoch auch bei verwaltungs- oder strafrechtlichen Fragen notwendig sein.

ORTHOPÄDIE BAVARIA

Zentrum für Sportorthopädie und Endoprothetik

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Dr. med. Nowak ist Ihr Ansprechpartner, wenn Sie eine medizinische Begutachtung auf dem Fachgebiet der Unfallchirurgie oder Orthopädie benötigen. Sprechen Sie uns oder Ihre Unfallversicherung an.
Dr.med. Dirk Nowak ist auch in Österreich zugelassener, allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger

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